KURAUFENTHALT
Dem Beamten ist auf Antrag für die Dauer eines Kuraufenthaltes Dienstbefreiung zu gewähren, wenn
- ein Sozialversicherungsträger oder ein Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die Kosten der Kur trägt oder einen Kurkostenbeitrag leistet und
- die Kur in der Benützung einer Mineralquelle oder eines Moorbades oder im Aufenthalt ein einem vorgeschriebenen Klima oder in der therapeutischen Anwendung von kaltem Wasser (so genannte Kneipp-Kuren) besteht
und ärztlich überwacht wird.
Bei der zeitlichen Einteilung der Dienstbefreiung ist auf zwingende dienstliche Gründe Rücksicht zu nehmen.
Dem Beamten ist auf Antrag auch für die Dauer der Unterbringung in einem Genesungsheim Dienstbefreiung zu gewähren, wenn der Beamte
zur vollständigen Herstellung der Gesundheit von einem Sozialversicherungsträger oder einem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
nach einem chirurgischen Eingriff oder nach einer schweren Erkrankung in ein
Genesungsheim eingewiesen wird und die Kosten des Aufenthaltes im Genesungsheim vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen
oder vom Sozialversicherungsträger getragen werden. (REHA)
Für den Beamten, der im Ausland bei einer österreichischen Dienststelle oder als Vertreter (Beobachter) Österreichs bei einer zwischenstaatlichen
Organisation seinen Dienst versieht, gelten die Voraussetzungen der Abs. 1 und 3
auch dann als erfüllt, wenn nach dem Gutachten eines Sozialversicherungsträgers die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung eines Kuraufenthaltes oder für die Einweisung in ein Genesungsheim vorliegen.
Eine Dienstbefreiung nach Abs. 1 und 3 gilt als eine durch Krankheit verursachte Abwesenheit vom Dienst. siehe § 79 BDG, § 24a VBG
Wie stellt man einen Kurantrag?
- Antragsformular (HV-Kur1) bei der Landesstelle BVAEB Wien oder als Download von der Homepage www.bvaeb.at einholen und gebt es dem Arzt, der den medizinischen Teil ausfüllen wird. Ergänze die persönlichen Daten und schicke das Formular an die Landesstelle BVAEB Wien zurück.
Das Antragsformular ist unten als PDF angefügt.
(WICHTIG: Jede Leistung der erweiterten Heilbehandlung ist an die vorherige Bewilligung gebunden. Warte diese Bewilligung unbedingt ab)
Bei individuellen Fragen kann die BVAEB direkt Auskunft erteilen. Gegebenenfalls wende dich an einen Ansprechpartner der AUF- Personalvertretung oder Gewerkschaft.
P1924838_Rehabilitations_Kur_bzw._Erholungsaufenthalt_check.pdf